ArbeitsrechT
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Unternehmer, Arbeitnehmer und Betriebsräte
Wir werden oft gefragt: Wie können Sie sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten? Gibt es da nicht einen Interessenkonflikt?
Unsere Antwort darauf: Es wäre für unsere Mandanten ein großer Nachteil, wenn wir z.B. nur die Interessen von Arbeitgebern vertreten würden.
Der Grund ist ganz einfach: Um die Interessen einer Partei erfolgreich vertreten zu können, muss man die Strategien der Gegenseite gut kennen. Und das geht nur, wenn man auch die andere Partei vertritt.
Sie sehen, für uns ist das kein Konflikt, sondern ein Vorteil für unsere Mandanten.
Für Sie heißt das: Egal, ob Sie Angestellter sind oder Arbeitgeber, wir beraten und vertreten Ihre individuellen Interessen, vor Gericht oder außergerichtlich.
Und dafür sind wir gut vorbereitet. Durch zahlreiche Verhandlungen haben wir gelernt, was in Ihren Verträgen stehen muss, damit Sie das bekommen, was Sie möchten.
Nutzen Sie unser Wissen für sich.
Wenn Sie Arbeitgeber sind, dann beraten wir Sie z.B.
- wie Sie Arbeitsverträge zu Ihren Gunsten vereinbaren
- wie Sie korrekt Abmahnungen aussprechen
- was Sie bei Kündigungen beachten müssen
- welche Spielräume Sie bei Arbeitszeit und Urlaub haben
- wie ein Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag zu formulieren ist
- wie sie verhandlungssicher Gespräche mit dem Betriebsrat führen, wenn es um die Mitbestimmung der Mitarbeiter, Sozialplan, Interessenausgleich und Tarifrecht geht
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, dann beraten wir Sie z.B.
- ob Sie eine Mahnung oder Kündigung abwehren können
- welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben bei einer Mahnung oder Kündigung haben
- ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat
- wie Sie ein Arbeitszeugnis, Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung aushandeln können
- ob Sie Kürzungen oder Veränderungen bei Arbeitslohn, Urlaub, Sonderzahlungen, Arbeitszeit etc. akzeptieren müssen und wie Sie dagegen vorgehen können
- wie Sie in der Rolle als Betriebsrat, sich optimal für die Interessen Ihrer Kollegen in den Verhandlungen mit der Unternehmensführung einsetzen
- im Schwerbehindertenrecht
- über Elternzeit und Ihren Anspruch auf Teilzeit
Der ein oder andere Mandant zögert, weil eine rechtliche Beratung erst einmal Geld kostet und nicht klar ist, wie hoch der Nutzen sein wird.
Aus Erfahrung wissen wir, dass arbeitsrechtliche Konflikte unsere Mandanten mehr Geld kosten, je länger sie die Angelegenheit auf die lange Bank schieben.
Das trifft sowohl auf Arbeitgeber zu, die personelle Entscheidungen hinausschieben und Konflikte ignorieren als auch auf Arbeitnehmer, die unangenehme Situationen einfach aussitzen wollen.
Werden Sie jetzt aktiv und gehen Sie in die Offensive. Initiative zahlt sich in vielen Fällen aus.
Überblick über unsere Leistungen im Arbeitsrecht:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- Arbeitszeit und Urlaub
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Betriebsrat und Betriebsverfassungsrecht
- Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Sozialplan und Interessenausgleich
- Tarifrecht
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