Über uns

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Knapp, vertreten und beraten unsere Mandanten seit 1999 erfolgreich in den Rechtsgebieten:

Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Handelsvertreter- und Vertriebsrecht

Arbeitsrecht

Fehlende oder rechtswidrige Verträge sind das Risiko Nummer 1 für Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und Handelsvertreter, aber auch für Arbeitnehmer.

Wir stellen sicher, dass unsere Mandanten Verträge abschließen, die ihren Interessen entsprechen und das finanzielle Risiko minimieren.

Unsere Anwaltskanzlei wird geführt durch Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Helmut Knapp. Er ist Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Bezeichnung Fachanwalt steht für eine Zusatzqualifikation, die einem Rechtsanwalt besonderes Fachwissen und Erfahrung für das jeweilige Rechtsgebiet bescheinigt.

Das macht uns aus

Unsere Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht erlaubt es uns vor allem Unternehmern und Selbständigen ein Angebot zu machen, das so gut wie alle ihre Rechtsprobleme abdeckt.

Für unsere Mandanten hat das einen klaren Vorteil. Sie sparen Zeit und somit Geld, wenn sie nur einen Ansprechpartner für alle Rechtsfragen haben.

Im Rahmen dieser Rundum-Betreuung arbeiten wir mit Partnern zusammen, die z.B. andere Rechtsgebiete wie Familienrecht oder Erbrecht abdecken, aber auch mit Steuerberatern, die steuerliche Aspekte durchrechnen.

 

Informationen zu den Anwälten

RA Dr. jur. Helmut Knapp

Ihr Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkt GmbH- und Firmenrecht und für …

RA Hans-Peter Hummel

Fachanwalt für Familienrecht: Scheidungsrecht, Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht …

Jahre Erfahrung

Abgeschlossene Fälle

Zufriedene Mandanten

Was wir tun

Unsere Leistungen im Überblick

Handels-und Gesellschaftsrecht

  1. Materielles Handelsrecht
  2. Personengesellschaftsrecht
  3. GmbH-Recht
  4. Aktienrecht
  5. Handelsvertreter- und Vertriebsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Unternehmer, Arbeitnehmer und Betriebsräte.

Mietrecht

Werkvertrag / Privates Baurecht

Steuerrecht / Sozialversicherungsrecht für Firmen in besonderen Fällen

Inkasso / Forderungseinzug

Ihr 1. Schritt

Ein Beratungsgespräch

Zuerst vereinbaren wir mit Ihnen ein erstes Beratungsgespräch. Die Kosten für das erste Beratungsgespräch betragen hierfür in der Regel 226,10 € brutto bei einem Zeitaufwand von ca. einer Stunde.

Das brauchen wir, um das genaue Rechtsproblem zu klären, ihre Handlungsalternativen zu erörtern und um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

In den meisten Fällen können wir Ihnen am Ende des Beratungsgesprächs eine erste Kostenschätzung geben. Ein Punkt, der den meisten Mandaten sehr wichtig ist und den wir für Sie offen und transparent halten wollen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Rechtsproblem in eins der genannten Rechtsgebiete fällt?

Oder, es wird in unserer Übersicht gar nicht erwähnt?

Zögern Sie nicht, uns dennoch anzusprechen.

Am besten Sie rufen uns gleich an, damit wir Ihr Anliegen kurz klären können.

Rufen Sie uns an

07141 – 2422500

Büro

Marktplatz 2, 71634 Ludwigsburg

ÖffnungszeiTen

09.00-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr

E-Mail

kontakt@anwaltskanzlei-knapp.de