Handelsrecht
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Kommt Ihnen das bekannt vor?
Sie bekommen eine Bestellung, nehmen diese an und stellen dann fest, dass Sie gar nicht in der Lage sind die vom Kunden gewünschte Ausführung zu liefern?
Was passiert nun? Vor allem, wenn das Auftragsvolumen hoch ist und der Kunde auf den vereinbarten Liefertermin besteht. Vielleicht ist es sogar ein guter Stammkunde von Ihnen.
Was können Sie jetzt tun?
Minimieren Sie Ihr finanzielles Risiko mit rechtssicheren Lieferverträgen
Im ersten Schritt brauchen Sie eine gute rechtliche Beratung, die Ihnen hilft den finanziellen Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten.
Und im zweiten Schritt brauchen Sie Lieferverträge und AGB, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind und Sie in Zukunft vor solchen Schadensansprüchen schützen.
Wir sind in beiden Fällen für Sie da. Und nicht nur, wenn es um Lieferverträge geht.
Schaffen Sie das Risiko „Mustervertrag“ ab
Wir beraten und vertreten Sie zu allen handelsrechtlichen Themen und zeigen Ihnen
- wie Sie Schwachstellen in Ihren nationalen und internationalen Lieferverträge ausmerzen
- wie Sie klare Regeln in einer Qualitätssicherungsvereinbarung festlegen
- warum AGB heute national und international ein MUSS für alle Kaufleute sind, und welche für Sie die richtigen sind
- wie und wann Sie Ihren Kaufpreis einklagen können
- wie Sie unberechtigte Forderungen abwehren
- welche Besonderheiten im Gewährleistungsrecht für Kaufleute gelten und wie Sie diese einhalten können
- welches Kaufrecht bei internationalem Handelskauf angewendet wird
Stellen Sie Ihre Kundenbeziehungen jetzt auf eine sichere, rechtliche Basis. Damit Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu einem unternehmerischen Risiko für Sie werden.
Überblick über unsere Leistungen im Handelsrecht:
- Handelsgeschäfte
- Lieferverträge
- Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Geschäftsbedingungen
- Kaufpreisklage
- Gewährleistungsrecht
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